Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes bestimmt, dass ab dem Jahr 2010 geleistete Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind dagegen im Rahmen der neuen Berechnungsmethode nur beschränkt als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig. . Andererseits sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung [...]